Die Situationen, in denen Sie mit den Besonderheiten des internationalen Rechts in Berührung kommen können, sind vielfältig. So kann es Ihnen unter Umständen passieren, dass Sie bei der Erstellung eines internationalen Vertrages lokale Vorschriften unberücksichtigt lassen, was zu zukünftigen Problemen führen kann. Derartige Rechtsstreitigkeiten finden ihre Ursache häufig in einer Fehlinterpretation oder unterschiedlichen Auslegung der getroffenen Vereinbarungen. Um solche Sackgassen zu vermeiden oder einen Ausweg daraus zu finden, bedarf es eines erfahrenen Rechtsanwalts, der sich nicht nur in Fragen des internationalen Rechts auskennt, sondern der sich auch in Fremdsprachen gut ausdrücken kann. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beherrschen die folgenden Sprachen in Wort und Schrift: Deutsch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Spanisch, Farsi und Urdu.
Sollten Sie sich mit einer Rechtsstreitigkeit auseinandersetzen müssen, die vor Gericht verhandelt werden muss, wird die Rechtsanwaltskanzlei Fakiri & van Beuningen Sie über die erforderlichen Verfahrensschritte im internationalen Recht informieren. So wissen Sie genau, welcher Teil des internationalen Rechts in Ihrer Sache Anwendung findet, ob die Zuständigkeit bei einem Gericht in den Niederlanden oder im Ausland liegt und was dieser Umstand für die Durchsetzung des Urteils in den Niederlanden oder im Ausland beinhaltet. Darüber hinaus können wir Ihnen erklären, was ein im Ausland verkündetes Urteil nach internationalem Recht für Sie in den Niederlanden bedeutet.